Osteopathie: Behandlung und Kosten

Praxis

Die Praxis verfügt über einen Warteraum sowie einem Patienten-WC. Die Praxis-Räumlichkeiten befinden sich im 2. OG. Ein Fahrstuhl ist leider nicht vorhanden.

 

Parkmöglichkeiten sind im Parkhaus Bergedorfer Schloßstraße 10 für je 1,00 € pro Stunde oder in den umliegenden Geschäfts- und Wohnstraßen (teils gebührenpflichtig) vorhanden.

 

Behandlung

Zu Ihrem ersten Termin erfolgt zuerst ein ausführliches Gespräch um Sie kennen zu lernen. Hierbei sind nicht nur Ihre aktuellen Beschwerden für mich interessant - sondern beispielsweise auch Ihre Lebensumstände und Ihre Krankengeschichte.

 

Sollten Sie mit Ihrem Kind zu mir in Praxis kommen, wäre es schön, wenn Sie mir, je nach Alter des Kindes (Kindergarten-, Schulkind), vorab per Email oder als Nachricht auf meinem Anrufbeantworter über traumatische Erlebnisse (z. B. in der Schwangerschaft oder bei der Geburt, Trennung der Eltern) oder über für Ihr Kind unangenehme Erlebnisse (z. B. Bettnässen, schulische Probleme) berichten.

 

Im Anschluss erfolgt eine gründliche Untersuchung unter medizinischen und osteopathischen Gesichtspunkten. Zusammen besprechen wir die Befunde und legen gemeinsame Behandlungsziele fest. Eine erste Behandlung schließt sich, in der Regel, direkt an die Untersuchung an.

 

Kosten

Die Abrechnung meiner Leistung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das Behandlungshonorar beträgt etwa 100 Euro bei einer Behandlungsdauer von etwa 45-60 Minuten. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Behandlungsverlauf. Beratungsgespräche, bei denen es zu keiner Untersuchung und/oder Behandlung kommt, berechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

 

Das Behandlungshonorar ist zum jeweiligen Termin fällig und kann per EC-Karte oder in bar beglichen werden.

 

Wenn Sie einmal verhindert sein sollten, sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vorher ab. Bei kurzfristigeren Absagen versuche ich den Termin, soweit möglich, anders zu vergeben. Falls dies nicht gelingen sollte, berechne ich Ihnen ein halbes Sitzungshonorar. Für nicht wahrgenommene Termine berechne ich ein volles Sitzungshonorar. 

 

Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten seit Kurzem osteopathische Leistungen zum Teil. Bitte erfragen Sie die Einzelheiten der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse. Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten in voller Höhe.

 

Sollten Sie Fragen zum Behandlungsverlauf oder auch zu den Behandlungskosten haben, rufen Sie mich an. Persönlich lassen sich meistens schnell die Unklarheiten beseitigen.